Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des EDV-Handels, Laser Tattoo, Inhaber: Dipl. Netzwerkmanager Stefan Serrer (Im Text Lieferant)
Stand Januar 2009
Es findet ausschliesslich Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch sollte der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.
§1. Allgemeines zu den AGB
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten nur die nachstehenden AGB. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen usw. sind nur für den einen Auftrag verbindlich, für den der Lieferant schriftlich die Abweichungen bestätigt hat. Es findet nur das Deutsche Recht Anwendung unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.
§2. Vertragsabschluss
Die vom Lieferanten in Anzeigen, Mailings bzw. im Internet benannten Preise sowie sonstige Angebote des Lieferanten sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und frei bleibend. An schriftliche oder telefonische Bestellungen ist der Lieferant 10 Werktage gebunden. Der Abschluss des Vertrages erfolgt mit dem Beginn der Erfüllung oder aber mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist an den Kunden durch den Lieferanten. Die Zusendung der Auftragsbestätigung erfolgt dabei per elektronischer Post (eMail). Wünscht der Kunde ausdrücklich die Versendung der Auftragsbestätigung per herkömmlicher Post, so hat er dies dem Lieferanten bei Auftragserteilung mitzuteilen.
§3. Lieferung & Lieferfrist
Der Lieferant ist berechtigt Teillieferungen zu erbringen. Eine Preiserhöhung für den Kunden darf damit aber nicht verbunden sein. Das Beschaffungsrisiko trägt der Kunde. Der Lieferant braucht die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit (z.B. Modellwechsel) nicht zu erbringen. Sonst beschränkt sich die Haftung des Lieferanten bei Lieferverzug auf grobe Fahrlässigkeit. Soweit schriftlich nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung spätestens 15 Werktage nach Vertragsabschluss. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Dauer, bis der Kunde alle Angaben gemacht hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind (z.B. Lieferadresse, Bankbestätigung) oder aber möglicherweise auch durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch entsprechend der Dauer solcher Hindernisse.
§4. Lieferung, Gefahrübergang, Versand
Erfüllungsort ist Nesselried. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl des Lieferanten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das/die den Transport ausführende Unternehmen/Person übergeben worden ist bzw. zur Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, obwohl wir dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt haben, so geht die Gefahr mit dieser Meldung auf ihn über. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Transporteur bzw./und dem Lieferanten zu melden.
§5. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Die Preise beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen / Lieferumfang. Die Preise verstehen sich zzgl. der Versandkosten und einer etwaigen vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet; eine abweichende Bestimmung des Kunden wird dabei nicht beachtet. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug womit der vereinbarte Kaufpreis fällig wird. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, werden sämtliche bestehende Forderungen des Lieferanten sofort zur Zahlung fällig gestellt. Dies gilt auch wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig fraglich darstellt. Wird der Kunde auf Rechnung beliefert, ist unsere aus der Rechnung resultierende Forderung, innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden für Mahnungen, Gebühren von mindestens 20,00 € , höchstens aber 100,00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB in Rechnung zu stellen. Schecks werden erst nach ihrer unwiderruflichen Einlösung auf bestehende Forderungen angerechnet. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht & dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
§6. Eigentumsvorbehalt / Vermögensverschlechterung
Der Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Finanzierungskosten und Zinsen) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Pfändungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger ggf. eidesstattlich zu versichern. Dies gilt auch bei sonstigen Eingriffen Dritter. Wir behalten und auch das Recht vor, vom Vertag zurückzutreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung des Kunden bekannt ist oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens o.ä. über ihn bekannt wird. Dies gilt auch dann, wenn uns andere Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt werden. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden (oder Dritte durch den Kunden beauftragt) wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen mit der Sache verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des zu fakturierenden Endbetrages an uns ab.
§7. Mangelansprüche/Haftung
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Für die Lieferung von Ware, die nicht neu ist, verkürzen sich die Rechte des Kunden wegen eines Mangels auf ein Jahr. Bei Waren die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Zugang der Ware. Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht vom Lieferanten autorisierte Personen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den angeführten Mangel sind. In jedem Fall ist der Lieferant über Mängel unverzüglich zu informieren, auch dann wenn der Kunde seine Mängelhaftungsansprüche direkt gegenüber dem Hersteller gelten macht. Der Kunde hat die Ware einer ausführlichen Eingangskontrolle zu unterziehen und uns solche Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um seine Mängelansprüche zu sichern. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unter Kaufleuten ergänzend die §§ 377 und 387 HGB gelten. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine eigenständigen Rechte gegen den Lieferanten. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung des Lieferanten ergeben. Anderes gilt nur dann wenn der Lieferant dies schriftlich bestätigt hat. Verlangt der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat der Kunde den Lieferanten vor Übersendung der Ware eine Rücksendenummer vom Lieferanten anzufordern. Dem Lieferanten steht es frei, wo die Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels durchgeführt wird. Der Lieferant wird unverzüglich auf seine Kosten die Durchführung der Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels organisieren. Dieses Recht des Lieferanten umfasst auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware wird sorgfältig auf den geltend gemachten Mangel überprüft. Dem Kunden werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Sofern sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, der vom Lieferanten zu vertreten ist, wird dieser vom Lieferanten behoben und die Ware nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei wieder zugestellt. Zur Beseitigung des Mangels wird dem Lieferanten eine Frist von mindestens zwei Wochen ab Verfügbarkeit der Ware eingeräumt. Sollte wegen der Art der auszuführenden Reparatur die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb dieser Frist möglich sein, wird der Lieferant den Kunden informieren. Die Frist zur Beseitigung des Mangels verlängert sich in diesem Fall angemessen. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durch-geführt wird.
Bei EDV technischen Geräten hat der Kunde immer auf eigene Kosten für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen, die eine Kompensation von Datenverlusten gewährleistet, die bei der Beseitigung des Mangels oder bei sonstiger Durchführung von Reparaturarbeiten an der Ware entstehen können. Eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden wird von uns ausgeschlossen. Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht vom Lieferanten autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht oder daraus resultiert.
Nacherfüllung & Nutzungsvergütung
Ist Nacherfüllung nicht möglich, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Wenn der Kunde als Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Ware oder Rücktritt verlangt, ist er zur Rückgewähr der mangelhaften Ware und zum Wertersatz verpflichtet. Der Kunde muss darüber hinaus die tatsächliche Nutzung vergüten. Bei einer normalen Nutzung der Gerätschaften (das Vorliegen einer solchen Nutzung wird ggf. durch ein Gutachten dessen Kosten sich im Streitfall der Lieferant und der Kunde teilen) gehen die beiden Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: Bei einer Nutzungsdauer von bis zu drei Monaten 20% des Verkaufswertes; von mehr als drei bis einschließlich sechs Monaten 30% des Verkaufswerte; von mehr als sechs bis einschließlich zwölf Monaten 45% des Verkaufswertes und von mehr als zwölf bis maximal vierundzwanzig Monaten 60% des Verkaufswertes. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferanten und seiner Vertreter und auch dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferant eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen hat.
§8. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. BGB §13 sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Voraussetzung für die Rücknahme ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Wiederverkaufspreises. Nimmt ein Kunde, der nicht Verbraucher i.S.d. BGB §13 ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Lieferanten ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines höheren Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal Euro 15.- zu bezahlen. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
§9. Software
Bei Lieferung von Software gelten über unsere AGB hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Entsiegelung der Software erkennt der Kunde diese an.
§10. Ausfuhr von Geräten
Für die Ausfuhr der bestellten Ware ist uU. eine Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus notwendig. Vom Kunden sind diese in eigenem Namen und auf eigene Kosten vor der Auslieferung der Ware einzuholen. Wird dem Kunden die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung versagt, berechtigt dies den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
§11. Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Offenburg vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
§12. Teilunwirksamkeiten
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Appenweier, den 01.01.2009
Unsere Anschrift:
Laser Tattoo
Inh. Stefan Serrer
Weiherstrasse 12
77767 Nesselried















